Der Arbeitsvertrag – Das müssen Sie wissen
Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer.
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Seine Wirksamkeit ist nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Bei nicht schriftlich geschlossenen Verträgen ist der Arbeitgeber allerdings nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Arbeitsvertrag, befristeter Vertrag oder Arbeitnehmerüberlassung:
Diese Punkte müssen Sie beachten!
Kostenlose Checklisten im PDF-Format
Der befristete Arbeitsvertrag und seine wichtigsten Voraussetzungen
Typische Merkmale eines befristeten Arbeitsvertrags sind, dass er für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wird und dass das Arbeitsverhältnis nach Fristablauf automatisch zu einem bestimmten Datum oder Zeitpunkt endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Aufgrund der Zeitbefristung wird er auch als kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der mit Erreichen eines bestimmten Zwecks oder mit Eintritt eines künftigen Ereignisses endet. Dieser sogenannte zweckbefristete Arbeitsvertrag kann zum Beispiel den Zweck erfüllen, dass in Elternzeit oder in Mutterschaft befindliche Mitarbeiter während dieser Zeit durch einen anderen Mitarbeiter vertreten werden. Gleiches gilt auch für erkrankte Kollegen, wenn aufgrund des Krankheitsverlaufs die Genesung als gewiss angenommen wird, der genaue Zeitpunkt jedoch noch nicht absehbar ist. Allerdings reicht es bei einem zweckbefristeten Arbeitsverhältnis für seine Beendigung nicht aus, dass der Mitarbeiter nach Erreichen des Zwecks an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Stattdessen muss der befristet angestellte Arbeitnehmer schriftlich über den Zeitpunkt der Zweckerreichung unterrichtet werden. Erst zwei Wochen nach Zugang dieser Anzeige endet das zweckbefristete Arbeitsverhältnis.
Die Arbeitnehmerüberlassung
Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um die temporär begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch ein sogenanntes Arbeitnehmerüberlassungs-Unternehmen an einen Dritten. Diese Form des Beschäftigungsverhältnisses ist auch als Leiharbeit oder Zeitarbeit bekannt. Doch wie genau funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?
Die Überlassung von Arbeitnehmern wird durch zwei Vertragsbeziehungen geregelt. Einerseits besteht ein Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer. Dieser enthält unter anderem die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an andere Unternehmen „verliehen“ werden darf. Das zweite Vertragsverhältnis schließen der Verleiher und der Entleiher ab. Dieses regelt beispielsweise den durch den Entleiher zu entrichtenden Stundensatz und den Zeitraum, für den der Leiharbeiter dem Unternehmen seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.
Unabhängig davon, wie lange ein Arbeitnehmer entliehen wird, bleibt das Arbeitnehmerüberlassungs-Unternehmen immer der Arbeitgeber. Die Details zu den gesetzlichen Grundlagen sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.