Kündigung und Abmahnung: Das müssen Sie wissen

Abmahnungen sind ein Mittel im Arbeitsrecht, um einen Arbeitnehmer zu bändigen oder eine Kündigung einzuleiten. Von Arbeitgebern und Personalverantwortlichen werden Abmahnungen allerdings eher selten eingesetzt. Gründe dafür sind Unkenntnis und Angst vor Ärger oder einem unverhältnismäßigen Aufwand. Nach einer Abmahnung kann eine Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn es zu einem wiederholten Fehlverhalten des Arbeitnehmers kommt. Die erste Verfehlung allein reicht für sich nicht mehr aus, um dem Arbeitnehmer zu kündigen, selbst wenn sie gravierend war. Abmahnungen können außerdem durch Zeitablauf entwertet werden. Kommt es erst nach zwei bis drei Jahren zu einem Wiederholungsfall, kann sich der Arbeitgeber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. September 2004 – 2 AZR 406/03 – nicht mehr auf die zurückliegende Abmahnungberufen und dem Arbeitnehmer kündigen.
Kündigung ©Fotolia/georgerudy

Vorraussetzungen für eine Abmahnung

  • Der Arbeitgeber muss das Verhalten, das er abmahnt, genau bezeichnen. Das bedeutet, dass er den Vertragsverstoß genau benennen muss unter Angabe des Datums und der genauen Uhrzeit. Ein allgemeiner Hinweis auf das Fehlverhalten, zum Beispiel „mangelhafte Arbeitsleistung“ oder „häufiges Zuspätkommen“ reichen nicht aus.
  • Der Arbeitgeber muss klar formulieren, dass das abgemahnte Verhalten ein Vertragsverstoß ist. Er muss den Arbeitnehmer außerdem auffordern, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  • Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer gegenüber deutlich zum Ausdruck bringen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung ausgesprochen wird.

Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten. Das gilt für die ordentliche Kündigung ebenso wie für die fristlose Kündigungserklärung. Da müssen Formalien eingehalten werden, Kündigungsgründe aufgeführt, Fristen eingehalten und der Zugang beim Arbeitnehmer beachtet werden. Außerdem sollten Sie ein Kündigungsgespräch mit dem Mitarbeiter führen, in dem Fingerspitzengefühl gefragt ist.

Die wichtigsten Punkte, die Sie bei bei der Abmahnung und der Kündigung beachten müssen.

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Es ist festzuhalten, dass Kündigungen ein wichtiger Teil der Personalpolitik sind. Wenn sie ausgesprochen werden müssen, sollte das mit dem nötigen Fingerspitzengefühl geschehen und auch mit der erforderlichen fachlichen Kompetenz. Nur so lassen sich Pannen vermeiden, die ein Unternehmen Geld kosten und die mit einem Imageverlust verbunden sein können.