Kündigung und Abmahnung: Das müssen Sie wissen

Vorraussetzungen für eine Abmahnung
- Der Arbeitgeber muss das Verhalten, das er abmahnt, genau bezeichnen. Das bedeutet, dass er den Vertragsverstoß genau benennen muss unter Angabe des Datums und der genauen Uhrzeit. Ein allgemeiner Hinweis auf das Fehlverhalten, zum Beispiel „mangelhafte Arbeitsleistung“ oder „häufiges Zuspätkommen“ reichen nicht aus.
- Der Arbeitgeber muss klar formulieren, dass das abgemahnte Verhalten ein Vertragsverstoß ist. Er muss den Arbeitnehmer außerdem auffordern, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen.
- Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer gegenüber deutlich zum Ausdruck bringen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung ausgesprochen wird.
Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten. Das gilt für die ordentliche Kündigung ebenso wie für die fristlose Kündigungserklärung. Da müssen Formalien eingehalten werden, Kündigungsgründe aufgeführt, Fristen eingehalten und der Zugang beim Arbeitnehmer beachtet werden. Außerdem sollten Sie ein Kündigungsgespräch mit dem Mitarbeiter führen, in dem Fingerspitzengefühl gefragt ist.
Die wichtigsten Punkte, die Sie bei bei der Abmahnung und der Kündigung beachten müssen.
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Es ist festzuhalten, dass Kündigungen ein wichtiger Teil der Personalpolitik sind. Wenn sie ausgesprochen werden müssen, sollte das mit dem nötigen Fingerspitzengefühl geschehen und auch mit der erforderlichen fachlichen Kompetenz. Nur so lassen sich Pannen vermeiden, die ein Unternehmen Geld kosten und die mit einem Imageverlust verbunden sein können.