Personaldienstleister gibt es wie Sand am Meer. Sie als interessierter Kunde haben daher die Qual die Wahl. Zudem ist inzwischen allgemein bekannt, dass längst nicht alle entsprechenden Anbieter auch seriös arbeiten. Wer zum ersten Mal mit einem Personaldienstleistungsunternehmen zusammenarbeiten möchte, fühlt sich deshalb schnell überfordert, und es taucht die Frage auf, woran man eigentlich einen guten Partner erkennt. Hierfür haben wir eine Checkliste mit sieben zentralen Punkten für Sie zusammengestellt.

Personaldienstleistungsunternehmen © SmartPhotoLab/Shutterstock.com

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1. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis liegt vor

In Deutschland ist Zeitarbeit in den letzten Jahren so selbstverständlich geworden, dass ein Umstand kaum bekannt ist: Die rechtlichen Vorgaben sind extrem hoch. Ein Personaldienstleistungsunternehmen muss eine Lizenz der Agentur für Arbeit vorweisen können – die sogenannte „gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.“ Um diese zu erhalten, muss ein Unternehmen in verschiedenen Aspekten überzeugen, zum Beispiel bei der Anwendung von Mindestlöhnen oder der Beachtung des Gleichstellungsgrundsatzes. Damit das Dokument ausgestellt wird, müssen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und das zuständige Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Unternehmen ausstellen. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist also faktisch der Nachweis, dass Sie es mit einem seriösen Partner zu tun haben.

2. Das Personaldienstleistungsunternehmen kann finanzielle Sicherheiten stellen

Sie sind darauf angewiesen, dass das Personaldienstleistungsunternehmen auf einem wirtschaftlich gesunden Fundament steht. Im schlimmsten Fall würden Sie sonst beispielsweise die Ihnen überlassenen Arbeitskräfte verlieren. Ein seriöser Partner ist deshalb in der Lage, eine Bankbürgschaft über die zu erwartenden Sozialabgaben für die Ihnen überlassenen Mitarbeiter vorzulegen. Idealerweise informiert Sie das Unternehmen sogar über seine Eigenkapitalquote, um auf diese Weise Vertrauen aufzubauen.

Eine transparente Arbeitsweise des Partners ist dabei unverzichtbar. So sollte das Personaldienstleistungsunternehmen beispielsweise ungefragt darüber informieren, ob es nach Tarifverträgen bezahlt und wenn ja, welche entsprechenden Vereinbarungen genau zur Anwendung kommen.

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3. Mitarbeiter des Unternehmens sprechen ein authentisches Lob aus

Einen wirklich ungefilterten Eindruck darüber, wie gut oder schlecht der von Ihnen ins Auge gefasste Personaldienstleister wirklich ist, können Ihnen nur seine Mitarbeiter geben. Diese sollten das Unternehmen authentisch loben, d.h. sie sollten beispielsweise bestätigen, dass das Gehalt bislang noch nie zu spät ausbezahlt wurde. Zudem sollten die Mitarbeiter berichten, dass Sie umfassend darüber aufgeklärt wurden, was sie als Teil eines Personaldienstleistungsunternehmen eigentlich erwartet. „Pluspunkte“ gibt es, wenn die Mitarbeiter von selbst schildern, dass sie festangestellt sind und übertariflich bezahlt werden.

„Authentisch“ meint, dass die Schilderungen glaubhaft wirken müssen. Denn leider gibt es einige „schwarze Schafe“ unter den Zeitarbeitsfirmen, die ihren Mitarbeitern Vorgaben machen, was sie dem Kunden gegenüber erzählen sollen. Erfahrungsgemäß merken Sie aber schnell, ob Sie es mit ernstgemeinten Schilderungen oder mit einstudierten Berichten zu tun haben. Im letzteren Fall sollten Sie das Personaldienstleistungsunternehmen unbedingt meiden. Sie haben es offensichtlich nicht mit einem guten Partner zu tun.

4. Der Personaldienstleister hat eine Haftpflichtversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen

Es liegt leider in der Natur der Sache, dass Ihnen überlassene Mitarbeiter unfreiwillig Schäden in Ihrem Betrieb anrichten können. Unfälle passieren leicht, und Fehler sind menschlich. Allerdings stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage nach der Haftung. Ein guter Personaldienstleister schließt von sich aus eine Haftpflichtversicherung für die Ihnen überlassenen Mitarbeiter ab. Mancher Ratgeber sagt, dass die entsprechende Police mindestens eine Höhe von zehn Millionen Euro haben sollte.

Dieser Wert ist sicher nicht in Stein gemeißelt. Wenn Sie einen Einzelhandelsbetrieb führen und Hilfe im Verkauf während des Weihnachtsgeschäfts benötigen, sind zehn Millionen Euro zu hoch angesetzt. Wenn ein Ihnen überlassener Mitarbeiter hingegen einen LKW mit wertvoller Fracht führt, reicht dieser Betrag möglicherweise nicht einmal. Achten Sie deshalb besonders darauf, dass die Versicherungssumme realistisch die Tätigkeit widerspiegelt, die der jeweilige Mitarbeiter ausüben soll.

5. Der Personaldienstleister ist mindestens fünf Jahre am Markt – besser sind zehn

Ein erfolgreiches Personaldienstleistungsunternehmen zu führen ist eine schwierige Aufgabe. Viele Anbieter kommen und gehen innerhalb kürzester Zeit. Es ist für Sie deshalb sinnvoll, sich an einen erfahrenen Partner zu wenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie überhaupt keine Erfahrungen mit Personaldienstleistern haben und deshalb selbst keine Erfahrungswerte einbringen können. Das Unternehmen sollte aber bereits mindestens fünf Jahre am Markt sein – nach diesem Zeitraum ist die sogenannte Start-up-Phase beendet und man kann von einer etablierten Firma sprechen. Noch besser wären zehn Jahre, weil der Dienstleister in einem solchen Fall bereits mehrfache Marktschwankungen erfolgreich gemeistert hat.

Natürlich kann es Ausnahmen von dieser Regel geben. Ist das Unternehmen beispielsweise eine Ausgliederung oder eine neue Tochter einer etablierten Firma, müssen Sie nicht derart strenge Maßstäbe ansetzen.

6. Der Personaldienstleister kümmert sich um den Schutz seiner Mitarbeiter

Es ist die Pflicht der Personaldienstleister, dass seine Mitarbeiter mit einer angemessenen Arbeitskleidung und bei Bedarf auch mit einer guten Schutzausrüstung ausgestattet sind. Das Personaldienstleistungsunternehmen muss sich zudem davon überzeugen, dass alle gängigen Sicherheitsstandards in Ihrem Betrieb eingehalten werden. Es sollte sich beispielsweise danach erkundigen, ob Normen des TÜVs befolgt werden. Auch muss der Personaldienstleister eine Unfallversicherung für seine Mitarbeiter abschließen.

An diesem Punkt können Sie übrigens sehr einfach gute von sehr guten Anbietern unterscheiden. Ausgezeichnete Dienstleister sind maximal engagiert, wenn es um den Schutz ihrer Mitarbeiter geht und beraten Sie in dieser Frage möglicherweise sogar.

7. Der Personaldienstleister kann mit Referenzen oder Zertifikaten überzeugen

Idealerweise müssen Sie sich nicht nur auf das Wort des Personaldienstleistungsunternehmen oder seiner Angestellten verlassen. Das Haus sollte auch Referenzen vorheriger Kunden präsentieren können. Möglicherweise verfügt es auch über Zertifikate, beispielsweise von den Gewerkschaften, die z.B. die faire Bezahlung des Hauses belegen. Ein guter Personaldienstleister wird stets nach besten Kräften versuchen, die Qualität seiner Arbeit von unabhängiger Seite bezeugen zu lassen. Die meisten entsprechenden Unternehmen veröffentlichen solche Referenzen oder Zertifikate schon auf ihrer Homepage.

Fazit: Ein guter Personaldienstleister weiß um seine Verpflichtungen

Wenn Sie alle sieben Punkte auf einen einzigen Satz herunterbrechen möchten, so lautet dieser: Ein gutes Personaldienstleistungsunternehmen weiß, dass es Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden und seinen Mitarbeitern hat und wird diesen gerecht. Genau dies ist der Maßstab, an dem Sie jeden potenziellen Partner der Branche messen sollten.